Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25. April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche
Geschäftsbeziehungen zwischen
Marko Ivić, Einzelunternehmen Perfektastraße 11/62, 1230 Wien, Österreich UID-Nummer:
ATU81712238 Behörde: Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk (MBA 23) E-Mail: info@mi-
systems.at Telefon: +43 681 209 079 82
(im Folgenden „Auftragnehmer" oder „MI Systems")
und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde").
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1
UGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 1 KSchG) werden nicht abgeschlossen.
(3) Das Leistungsangebot richtet sich an Auftraggeber mit Sitz in Österreich, Deutschland und der
Schweiz.
(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsangebot
(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:
a) AI-OS System — Konzeption, Aufbau und Implementierung eines KI-gestützten
Automatisierungssystems für Marketing- und Vertriebsprozesse (Fixpreis-Projekt).
b) Wartung und Optimierung (Retainer) — laufende Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung des
implementierten AI-OS Systems im Rahmen eines monatlichen Retainer-Modells.
c) Schulungen und Workshops — Wissensvermittlung zu den Themen KI und Automatisierung,
durchgeführt online oder vor Ort.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag schriftlich oder elektronisch
festgehalten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Dritter
(Subunternehmer, Freelancer, Cloud-Dienstleister) zu bedienen. Eine Zustimmung des Auftraggebers
ist hierfür nicht erforderlich.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
anders bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber im Rahmen
eines persönlichen oder Online-Gesprächs, oder
b) schriftliche bzw. elektronische Bestätigung eines per E-Mail übermittelten Angebots durch den
Auftraggeber (z. B. durch Antwort-Mail, digitale Unterschrift oder Bestätigungslink).
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
Unterlagen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst
insbesondere:
Zugänge zu eingesetzten Tools, Plattformen und Konten (z. B. CRM, E-Mail-Provider, Cloud-
Speicher, Werbeplattformen, KI-Dienste),
erforderliche Lizenzen und Abonnements bei Drittanbietern,
inhaltliche Vorgaben, Markenrichtlinien und Texte,
benannte Ansprechpersonen mit ausreichender Entscheidungskompetenz.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte
Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Liefertermine
verschieben sich entsprechend.
(3) Kosten für Drittanbieter-Lizenzen, API-Nutzung, Hosting oder Tool-Abos trägt der Auftraggeber
selbst, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und
Daten sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche
zur Verrechnung kommt.
(2) AI-OS System (Projekt-Fixpreis) — Der Auftraggeber kann zwischen folgenden
Zahlungsmodalitäten wählen:
2 / 7a) Vollzahlung im Voraus — der vereinbarte Fixpreis ist mit Auftragsbestätigung sofort fällig.
b) Zwei-Raten-Modell — 50 % des Fixpreises sind als Anzahlung mit Auftragsbestätigung sofort
fällig; die restlichen 50 % werden nach vollständiger Implementierung des AI-OS Systems fällig.
(3) Beginn der Leistungserbringung — Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung erst,
sobald die vereinbarte (Anzahlungs-)Zahlung auf dem Geschäftskonto eingegangen ist oder eine
eindeutige Überweisungsbestätigung des Auftraggebers vorliegt.
(4) Retainer (Wartung und Optimierung) — Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus in
Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 7 Tage netto ab Rechnungsdatum.
(5) Schulungen und Workshops — sofern nicht anders vereinbart, sind Honorare für Schulungen und
Workshops vor Durchführung zu zahlen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456
UGB) zu berechnen sowie sämtliche Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. Der Auftragnehmer
ist zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
(7) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist
ausgeschlossen.
§ 6 Liefer- und Leistungszeiten
(1) Liefer- und Implementierungszeiten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben
und gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers
(§ 4) sowie den fristgerechten Eingang vereinbarter Zahlungen (§ 5) voraus.
§ 7 Retainer — Laufzeit und Kündigung
(1) Retainer-Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine
Mindestvertragslaufzeit.
(2) Der Retainer kann von beiden Seiten monatlich zum Monatsende in Schrift- oder Textform (E-Mail
genügt) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht; maßgeblich
ist der Eingang der Kündigung beim Vertragspartner.
(3) Bereits gezahlte Retainer-Beträge für den laufenden Monat werden nicht anteilig zurückerstattet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber sämtliche zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, ausschließlichen, zeitlich, räumlich
und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten
Arbeitsergebnissen (Outputs) — insbesondere an Konfigurationen, Workflows, Prompts, Texten,
Skripten und Dokumentationen.
(2) Ausgenommen von dieser Übertragung sind:
a) vorbestehende Rechte des Auftragnehmers an allgemeinen Methoden, Vorlagen, Frameworks und
Know-how, die der Auftragnehmer bei seiner Tätigkeit unabhängig vom konkreten Auftrag verwendet,
b) Rechte Dritter an verwendeten Tools, Plattformen, KI-Modellen, Open-Source-Komponenten oder
Bibliotheken, die jeweils den dortigen Lizenzbedingungen unterliegen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Auftrag entwickelten Methoden und nicht-
vertraulichen Erkenntnisse für eigene Zwecke und für andere Auftraggeber weiterzuverwenden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten
vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für eigene oder
fremde Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach
Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer eine separate Vertraulichkeitserklärung
(NDA) zur Verfügung bzw. unterzeichnet eine vom Auftraggeber vorgelegte NDA, sofern deren Inhalt
branchenüblich ist.
(3) Nicht unter die Vertraulichkeitspflicht fallen Informationen, die
a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt, b) der
empfangenden Partei nachweislich bereits vor Erhalt bekannt waren, c) von Dritten ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden, oder d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung
oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber (Name, Logo, Kurzbeschreibung des Projekts)
nach Abschluss bzw. während der Zusammenarbeit als Referenz auf seiner Website, in Pitch-
Unterlagen, in sozialen Netzwerken (insbesondere LinkedIn, Instagram, Facebook) sowie in Case
Studies zu nennen — vorausgesetzt, der Auftraggeber hat dieser Nennung vorab ausdrücklich
zugestimmt (Zustimmung per E-Mail genügt).
4 / 7(2) Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Bestehende
Veröffentlichungen werden in angemessener Frist entfernt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Unternehmers nach dem Stand der Technik.
(2) Der Auftragnehmer schuldet ein fachgerechtes Bemühen um die vereinbarten Leistungen, jedoch
keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Umsatzsteigerung, Lead-Anzahl, Conversion-
Rate, Reichweite). KI- und Automatisierungssysteme sind probabilistische Systeme; deterministische
Ergebnisse können naturgemäß nicht garantiert werden.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen
ab Übergabe bzw. Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. § 377 UGB bleibt unberührt.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Verbesserung
oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der
Auftraggeber Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Wandlung verlangen.
(5) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird im Einklang mit § 9 KSchG (sofern anwendbar) bzw. den
Bestimmungen des ABGB für B2B-Geschäfte vereinbart.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust,
Mangelfolgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf das vom Auftraggeber für den jeweiligen
Auftrag tatsächlich gezahlte Netto-Honorar — bei Retainern auf das in den letzten zwölf Monaten
gezahlte Netto-Honorar — begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Datenverluste bei eingesetzten
Drittanbieter-Tools, KI-Modellen, Cloud-Diensten oder Plattformen (z. B. OpenAI, Anthropic, Google,
Meta, LinkedIn, Notion, Zapier, Make, n8n etc.) sowie für Änderungen ihrer APIs, Preise oder
Nutzungsbedingungen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innerhalb von sechs Monaten
ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem
schadensbegründenden Ereignis.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen,
längerfristige Strom- oder Internetausfälle, großflächige Ausfälle eingesetzter Cloud- oder KI-Dienste,
Streiks bei Drittanbietern), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von seinen Leistungspflichten.
Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im
Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Details zur Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter
mi-systems.at/datenschutz zu entnehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht — Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand — Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien ist das sachlich zuständige Gericht in 1010
Wien, Österreich.
(3) Schriftform — Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der
Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- bzw. Textformerfordernisses. E-
Mail genügt.
(4) Salvatorische Klausel — Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Abtretung — Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.
Marko Ivić — MI Systems Perfektastraße 11/62, 1230 Wien info@mi-systems.at · +43 681 209 079 82
UID: ATU81712238
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Marko Ivić, Einzelunternehmen Perfektastraße 11/62, 1230 Wien, Österreich UID-Nummer: ATU81712238
Behörde: Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk (MBA 23)
E-Mail: info@mi-systems.at
Telefon: +43 681 209 079 82
(im Folgenden „Auftragnehmer" oder „MI Systems") und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde").
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 1 KSchG) werden nicht abgeschlossen.
(3) Das Leistungsangebot richtet sich an Auftraggeber mit Sitz in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
(4) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsangebot
(1) Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an:
a) AI-OS System — Konzeption, Aufbau und Implementierung eines KI-gestützten Automatisierungssystems für Marketing- und Vertriebsprozesse (Fixpreis-Projekt).
b) Wartung und Optimierung (Retainer) — laufende Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung des implementierten AI-OS Systems im Rahmen eines monatlichen Retainer-Modells.
c) Schulungen und Workshops — Wissensvermittlung zu den Themen KI und Automatisierung, durchgeführt online oder vor Ort.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag schriftlich oder elektronisch festgehalten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Cloud-Dienstleister) zu bedienen. Eine Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) ausdrückliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber im Rahmen eines persönlichen oder Online-Gesprächs, oder
b) schriftliche bzw. elektronische Bestätigung eines per E-Mail übermittelten Angebots durch den Auftraggeber (z. B. durch Antwort-Mail, digitale Unterschrift oder Bestätigungslink).
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasstinsbesondere:
Zugänge zu eingesetzten Tools, Plattformen und Konten (z. B. CRM, E-Mail-Provider, Cloud- Speicher, Werbeplattformen, KI-Dienste), erforderliche Lizenzen und Abonnements bei Drittanbietern, inhaltliche Vorgaben, Markenrichtlinien und Texte, benannte Ansprechpersonen mit ausreichender Entscheidungskompetenz.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Liefertermine verschieben sich entsprechend.
(3) Kosten für Drittanbieter-Lizenzen, API-Nutzung, Hosting oder Tool-Abos trägt der Auftraggeber selbst, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten sowie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche zur Verrechnung kommt.
(2) AI-OS System (Projekt-Fixpreis) — Der Auftraggeber kann zwischen folgenden Zahlungsmodalitäten wählen:
a) Vollzahlung im Voraus — der vereinbarte Fixpreis ist mit Auftragsbestätigung sofort fällig.
b) Zwei-Raten-Modell — 50 % des Fixpreises sind als Anzahlung mit Auftragsbestätigung sofort fällig; die restlichen 50 % werden nach vollständiger Implementierung des AI-OS Systems fällig.
(3) Beginn der Leistungserbringung — Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung erst, sobald die vereinbarte (Anzahlungs-)Zahlung auf dem Geschäftskonto eingegangen ist oder eine eindeutige Überweisungsbestätigung des Auftraggebers vorliegt.
(4) Retainer (Wartung und Optimierung) — Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 7 Tage netto ab Rechnungsdatum.
(5) Schulungen und Workshops — sofern nicht anders vereinbart, sind Honorare für Schulungen und Workshops vor Durchführung zu zahlen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu berechnen sowie sämtliche Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
(7) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§ 6 Liefer- und Leistungszeiten
(1) Liefer- und Implementierungszeiten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben und gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers (§ 4) sowie den fristgerechten Eingang vereinbarter Zahlungen (§ 5) voraus.
§ 7 Retainer — Laufzeit und Kündigung
(1) Retainer-Vereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
(2) Der Retainer kann von beiden Seiten monatlich zum Monatsende in Schrift- oder Textform (E-Mail genügt) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht; maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Vertragspartner.
(3) Bereits gezahlte Retainer-Beträge für den laufenden Monat werden nicht anteilig zurückerstattet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen (Outputs) — insbesondere an Konfigurationen, Workflows, Prompts, Texten, Skripten und Dokumentationen.
(2) Ausgenommen von dieser Übertragung sind:
a) vorbestehende Rechte des Auftragnehmers an allgemeinen Methoden, Vorlagen, Frameworks und Know-how, die der Auftragnehmer bei seiner Tätigkeit unabhängig vom konkreten Auftrag verwendet,
b) Rechte Dritter an verwendeten Tools, Plattformen, KI-Modellen, Open-Source-Komponenten oder Bibliotheken, die jeweils den dortigen Lizenzbedingungen unterliegen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Auftrag entwickelten Methoden und nicht-vertraulichen Erkenntnisse für eigene Zwecke und für andere Auftraggeber weiterzuverwenden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer eine separate Vertraulichkeitserklärung (NDA) zur Verfügung bzw. unterzeichnet eine vom Auftraggeber vorgelegte NDA, sofern deren Inhalt branchenüblich ist.
(3) Nicht unter die Vertraulichkeitspflicht fallen Informationen, die
a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt, b) derempfangenden Partei nachweislich bereits vor Erhalt bekannt waren, c) von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erlangt wurden, oder d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber (Name, Logo, Kurzbeschreibung des Projekts) nach Abschluss bzw. während der Zusammenarbeit als Referenz auf seiner Website, in Pitch- Unterlagen, in sozialen Netzwerken (insbesondere LinkedIn, Instagram, Facebook) sowie in Case Studies zu nennen — vorausgesetzt, der Auftraggeber hat dieser Nennung vorab ausdrücklich zugestimmt (Zustimmung per E-Mail genügt).
4 / 7(2) Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Bestehende Veröffentlichungen werden in angemessener Frist entfernt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer leistet die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem Stand der Technik.
(2) Der Auftragnehmer schuldet ein fachgerechtes Bemühen um die vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. konkrete Umsatzsteigerung, Lead-Anzahl, Conversion-Rate, Reichweite). KI- und Automatisierungssysteme sind probabilistische Systeme; deterministische Ergebnisse können naturgemäß nicht garantiert werden.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe bzw. Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. § 377 UGB bleibt unberührt.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Verbesserung oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Wandlung verlangen.
(5) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird im Einklang mit § 9 KSchG (sofern anwendbar) bzw. den Bestimmungen des ABGB für B2B-Geschäfte vereinbart.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Mangelfolgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf das vom Auftraggeber für den jeweiligen Auftrag tatsächlich gezahlte Netto-Honorar — bei Retainern auf das in den letzten zwölf Monaten gezahlte Netto-Honorar — begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen oder Datenverluste bei eingesetzten Drittanbieter-Tools, KI-Modellen, Cloud-Diensten oder Plattformen (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Meta, LinkedIn, Notion, Zapier, Make, n8n etc.) sowie für Änderungen ihrer APIs, Preise oder Nutzungsbedingungen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Schadensersatzansprüche verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, längerfristige Strom- oder Internetausfälle, großflächige Ausfälle eingesetzter Cloud- oder KI-Dienste, Streiks bei Drittanbietern), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von seinen Leistungspflichten. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien gesondert einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Details zur Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter mi-systems.at/datenschutz zu entnehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht — Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand — Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien ist das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien, Österreich.
(3) Schriftform — Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- bzw. Textformerfordernisses. E- Mail genügt.
(4) Salvatorische Klausel — Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Abtretung — Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.
Marko Ivić — MI Systems Perfektastraße 11/62, 1230 Wien
info@mi-systems.at ·
+43 681 209 079 82
UID: ATU81712238
